Zielfahndung

Zielfahndung ist die planmäßige, aktive Suche der Strafverfolgungs-behörden nach ausgewählten Straftätern, die besonders gefährlich sind oder wegen besonders schwerer Gewalt- oder Wirtschaftsdelikte ausgeschrieben sind.

LKA-Rheinland-Pfalz-23.08.2006

„Zielfahndung hat sich mehr als bewährt“

Mainz, 23.08.06. (red) Innenminister Karl Peter Bruch bilanzierte heute in Mainz zehn Jahre Zielfahndung beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. „Die Zielfahndung hat sich als außerordentlich effektiv erwiesen und mehr als bewährt. Die erfolgreiche Arbeit der Zielfahnder hat mittlerweile zu 121 Festnahmen in der ganzen Welt geführt. Hinzu kommt die für andere Zielfahndungskommandos aus dem In- und Ausland geleistete Unterstützung. Das verdient meine höchste Anerkennung“, so Bruch.

Bereits in den ersten Jahren nach der Einrichtung des Sachgebietes „Zielfahndung“ sei Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Erfolgsquote im Bundesvergleich jeweils im oberen Bereich vorzufinden gewesen. Die Zahl der positiv abgeschlossenen Zielfahndungen habe sich in den folgenden Jahren jeweils zwischen zehn und zwölf Festnahmen bewegt. Dabei seien oftmals Ermittlungen und operative Maßnahmen im Ausland notwendig gewesen. Die Zielfahndung konnte das hohe Niveau nicht nur halten, sondern in den letzten beiden Jahren sogar noch steigern, obwohl die meisten Gesuchten im Ausland aufgespürt wurden, so Bruch weiter. Dass Straftäter auf ihrer Flucht das Land verlassen, ist nicht ungewöhnlich. Insbesondere bei der Organisierten Kriminalität haben die Täter in nahezu 90 Prozent der Verfahren Verbindungen ins Ausland. Diese Kontakte würden natürlich auch bei der Flucht vor der Polizei genutzt.

Die geringe Personalfluktuation bei der Zielfahndungsstelle des LKA habe die Grundlage für den Aufbau langjährigen Erfahrungswissens geschaffen. Dies sei maßgebliche Voraussetzung für die hervorragenden Ergebnisse in diesem speziellen Bereich gewesen. „Mit der Zielfahndung wollen wir besonders gefährliche Straftäter oder auch Straftäter, die der Gesellschaft einen hohen Schaden zugefügt haben, dingfest machen. Die hohe Erfolgsquote unserer Zielfahnder signalisiert den Straftätern, dass sie sich nicht sicher fühlen können, wo auch immer sie sich auf der Welt verbergen wollen. Sie werden ermittelt, festgenommen und der Strafverfolgung oder der Strafverbüßung zugeführt. Dies entfaltet zweifellos auch präventive Wirkung“, so Bruch.

Zum Hintergrund
Zielfahndung ist die gezielte Suche nach Personen, die zur Festnahme ausgeschrieben sind, aus dem Strafvollzug geflüchtet sind und noch erhebliche Restfreiheitsstrafen bzw. Anschlussstrafen zu verbüßen haben sowie nach Straftätern, die zur Festnahme ausgeschrieben sind, auch unter Einsatz operativer Maßnahmen. Sie unterscheidet sich insoweit von der allgemeinen Fahndung, die sich regelmäßig auf die Ausschreibung in Fahndungssystemen beschränkt.

Zielfahndungen erfolgten bis 1996 in Rheinland-Pfalz nur nach spektakulären Ausbrüchen aus Justizvollzugsanstalten, aus psychiatrischen Anstalten oder bei Straftaten, die die Öffentlichkeit besonders verunsicherten. Allerdings gibt es Fälle und Kriminalitätsbereiche, in denen die „routinemäßige Fahndung“ nicht ausreicht bzw. zu nicht befriedigenden Ergebnissen führt. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Organisierten Kriminalität.

Vor diesem Hintergrund richtete das Landeskriminalamt 1996 beim Mobilen Einsatzkommando (MEK) das Sachgebiet „Zielfahndung“ ein. Die organisatorische Verbindung mit dem MEK trägt den Anforderungen an flexiblen Personaleinsatz und die technische Ausstattung in besonderer Weise Rechnung. Neben den rein büromäßigen Ermittlungen ermöglicht dies zielgerichtete Observationen und ressourcenschonenden Einsatz der Technik, der zugleich auch die notwendige Beweisqualität sicherstellt.

Es liegt nahe, dass schon aus personellen Gründen die Aufnahme der gezielten Suche nach einer Person von verschiedenen Kriterien abhängt, z. B. der Schwere des Deliktes, der Intensität der kriminellen Energie, der Höhe der zu verbüßenden Strafe, der Gefährlichkeit der Zielperson sowie vom Vorliegen eines internationalen Haftbefehls. Zielfahndungsmaßnahmen können von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und nach Rechtshilfeersuchen auch von ausländischen Behörden beantragt werden.

Quelle: Ministerium des Innern und für Sport
logo

ZIELFAHNDUNG

Die Seite für Fahnder und Gefahndete

Neues

von Blogger zu Blogger
Würdest Du mir ein Interview geben? Ich schreibe unter...
ChristopherAG - 5. Mai, 01:03
Verbrecherjagd rund um...
Profis. Sie jagen Österreichs meist gesuchte Verbrecher:...
Zielfahndung
Zielfahnder schnappten...
Die 100. Festnahme der Zielfahnder ging über die Bühne....
Zielfahndung

Suche

 

PRESSE-Aktuelles
PRESSE-Allgemein
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren