Zielfahndung

Zielfahndung ist die planmäßige, aktive Suche der Strafverfolgungs-behörden nach ausgewählten Straftätern, die besonders gefährlich sind oder wegen besonders schwerer Gewalt- oder Wirtschaftsdelikte ausgeschrieben sind.

Polizeiinspektion Gifhorn-15.09.2008

Originaltext: Polizeiinspektion Gifhorn Digitale Pressemappe

Gifhorn / Hannover (ots) - Erfolgreich abgeschlossen haben Spezialfahnder der Polizeiinspektion Gifhorn eine Zielfahndung nach einem 26-jährigen Gifhorner, der zur Verbüßung von insgesamt 3,5 Jahren Freiheitsstrafe seit mehreren Monaten gesucht wurde. Der 26-Jährige war bereits mehrfach wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden und hätte insgesamt ca....

Erfolgreich abgeschlossen haben Spezialfahnder der Polizeiinspektion Gifhorn eine Zielfahndung nach einem 26-jährigen Gifhorner, der zur Verbüßung von insgesamt 3,5 Jahren Freiheitsstrafe seit mehreren Monaten gesucht wurde. Der 26-Jährige war bereits mehrfach wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden und hätte insgesamt ca. 3,5 Jahre Freiheitsstrafe verbüßen müssen, sich zum Strafantritt aber nicht gestellt. Daraufhin war seitens der Staatsanwaltschaft Hildesheim ein Haftbefehl gegen ihn erlassen und die Fahndung eingeleitet worden. Nachdem erste Fahndungsmaßnahmen erfolglos verliefen, wurden Spezialfahnder der Polizeiinspektion Gifhorn mit der Zielfahndung nach dem 26-Jährigen beauftragt, zumal erneut Verdachtsmomente vorlagen, dass er weiter mit Betäubungsmitteln Handel betrieb. Über Braunschweig-Salzgitter konnte die Spur des Gesuchten zunächst nach Köln verfolgt werden. Die Festnahme des Flüchtigen gelang aber zunächst nicht. Neuere Erkenntnisse wiesen dann auf einen Aufenthaltsort in Hannover hin. Hier schlugen die Fahnder nach umfangreichen Observationsmaßnahmen schließlich am Freitagnachmittag, 12.09.2008, zu. Der Gesuchte hatte sich in einem Gartenhaus in einer Gartenkolonie verborgen gehalten und wurde kurz bevor er sich von dort absetzte, von den Fahndern festgenommen. Er ließ sich widerstandslos festnehmen.
Bei der Durchsuchung seiner Sachen fanden die Beamten ca. 300 g vermutlichen Heroins. Teilweise war der "Stoff" in verkaufsfertigen Portionen abgepackt. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt und wird vom Landeskriminalamt Niedersachsen untersucht.



Der Festgenommene hat jetzt nicht nur die 3,5 Jahre Freiheitsstrafe zu verbüßen, sondern muss mit einer erneuten, nachhaltigen Verurteilung wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.
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